Öffentliches Recht · Definition
Widmung (Kommunalrecht)
Art. 35 S. 2 Alt. 2 BayVwVfG
Was versteht man unter „Widmung (Kommunalrecht)“?
Hoheitlicher Akt (Allgemeinverfügung), durch den eine Sache einem öffentlichen Zweck gewidmet und damit der Status einer öffentlichen Einrichtung begründet wird.