Öffentliches Recht · Definition
Wahlkreis
§ 1 BWahlG
Was versteht man unter „Wahlkreis“?
Geographisch abgegrenztes Gebiet, in dem ein Direktmandat für das Parlament vergeben wird.
Öffentliches Recht · Definition
Geographisch abgegrenztes Gebiet, in dem ein Direktmandat für das Parlament vergeben wird.