Öffentliches Recht · Definition
Verwaltungsvorschrift
Art. 84 Abs. 2 GG
Dienstinterne Anweisung an nachgeordnete Behörden ohne unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Bürger.
Öffentliches Recht · Definition
Dienstinterne Anweisung an nachgeordnete Behörden ohne unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Bürger.