Öffentliches Recht · Definition
Vertrauensfrage
Art. 68 GG
Antrag des Bundeskanzlers an den Bundestag, ihm das Vertrauen auszusprechen, um die parlamentarische Unterstützung der Regierung zu klären.
Öffentliches Recht · Definition
Antrag des Bundeskanzlers an den Bundestag, ihm das Vertrauen auszusprechen, um die parlamentarische Unterstützung der Regierung zu klären.