Zivilrecht · Definition
Versteckter Dissens
§ 155 BGB
Versteckter Dissens im Sinne des § 155 BGB liegt vor, wenn die Parteien irrtümlich glauben, sich über alle Punkte geeinigt zu haben, obwohl tatsächlich kein vollständiger Konsens besteht. Der Vertrag ist dann nicht zustande gekommen, soweit der offene Punkt nicht beidseitig als unwesentlich angesehen wurde.