Öffentliches Recht · Definition
Vermittlungsausschuss
Art. 77 Abs. 2 GG
Gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat zur Herbeiführung von Kompromissen bei Meinungsverschiedenheiten im Gesetzgebungsverfahren.
Öffentliches Recht · Definition
Gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat zur Herbeiführung von Kompromissen bei Meinungsverschiedenheiten im Gesetzgebungsverfahren.