Öffentliches Recht · Definition

Vermittlungsausschuss

Art. 77 Abs. 2 GG

Gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat zur Herbeiführung von Kompromissen bei Meinungsverschiedenheiten im Gesetzgebungsverfahren.

Verwandte Begriffe

EinspruchsgesetzZustimmungsgesetzVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte Demokratie
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen