Zivilrecht · Definition
Vermieterpfandrecht
§ 562 BGB
Ein gesetzliches Pfandrecht des Vermieters von Grundstücken oder Räumen an den eingebrachten Sachen des Mieters zur Sicherung bestehender und künftiger Forderungen aus dem Mietverhältnis.
Zivilrecht · Definition
Ein gesetzliches Pfandrecht des Vermieters von Grundstücken oder Räumen an den eingebrachten Sachen des Mieters zur Sicherung bestehender und künftiger Forderungen aus dem Mietverhältnis.