Zivilrecht · Definition
Verbraucherdarlehensvertrag
§ 491 BGB
Ein entgeltlicher Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer als Kreditgeber und einem Verbraucher als Kreditnehmer.
Zivilrecht · Definition
Ein entgeltlicher Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer als Kreditgeber und einem Verbraucher als Kreditnehmer.