Zivilrecht · Definition
Unternehmerregress
§§ 445a, 445b, 478 BGB
Der Rückgriff eines Verkäufers gegen seinen Lieferanten, wenn er wegen eines Mangels einer neu hergestellten Sache von einem Käufer in Anspruch genommen wurde.
Zivilrecht · Definition
Der Rückgriff eines Verkäufers gegen seinen Lieferanten, wenn er wegen eines Mangels einer neu hergestellten Sache von einem Käufer in Anspruch genommen wurde.