Zivilrecht · Definition

Transmortaler Auftrag

§ 672 BGB

Was versteht man unter „Transmortaler Auftrag“?

Ein transmortaler Auftrag ist ein Auftrag, der über den Tod des Auftraggebers hinaus fortgelten soll und nach dessen Tod von den Erben des Auftraggebers fortgesetzt wird. Er ist vom postmortalen Auftrag (Auftrag, der erst nach dem Tod wirksam wird) zu unterscheiden.

Fundstelle: Eigenes Zivilrecht-Skript, Schuldrecht BT (2026)

· juristisch geprüft

Gesetzestext

§ 672 BGB · Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers

Der Auftrag erlischt im Zweifel nicht durch den Tod oder den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers. Erlischt der Auftrag, so hat der Beauftragte, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, die Besorgung des übertragenen Geschäfts fortzusetzen, bis der Erbe oder der gesetzliche Vertreter des Auftraggebers anderweit Fürsorge treffen kann; der Auftrag gilt insoweit als fortbestehend.

Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.

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