Zivilrecht · Definition

Transmortaler Auftrag

§ 672 BGB

Ein transmortaler Auftrag ist ein Auftrag, der über den Tod des Auftraggebers hinaus fortgelten soll und nach dessen Tod von den Erben des Auftraggebers fortgesetzt wird. Er ist vom postmortalen Auftrag (Auftrag, der erst nach dem Tod wirksam wird) zu unterscheiden.

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