Zivilrecht · Definition

Postmortaler Auftrag

§ 672 BGB

Ein postmortaler Auftrag ist ein Auftrag, der erst nach dem Tod des Auftraggebers zu erfüllen ist (z.B. Bestattungsauftrag). Er entfaltet seine Wirkung im Gegensatz zum transmortalen Auftrag erst mit dem Tod.

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