Zivilrecht · Definition
Stückschuld
§ 243 BGB
Die Stückschuld (Speziesschuld) bezeichnet eine Schuld, bei der ein individuell bestimmter, konkret bezeichneter Gegenstand geschuldet wird. Der Schuldner muss genau diesen Gegenstand leisten und trägt kein Beschaffungsrisiko für Ersatz.