Zivilrecht · Definition

Stellvertretendes Commodum (Surrogat)

§ 285 BGB

Der Ersatzwert oder Ersatzanspruch, den ein Schuldner von einem Dritten aufgrund des Umstands erlangt, der ihn von seiner ursprünglichen Leistungspflicht befreit hat.

Verwandte Begriffe

WillenserklärungRechtsgeschäftErklärungsbewusstseinAngebot (Antrag)AnnahmeUnklarheitenregel
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen