Zivilrecht · Definition
Stellvertretendes Commodum (Surrogat)
§ 285 BGB
Der Ersatzwert oder Ersatzanspruch, den ein Schuldner von einem Dritten aufgrund des Umstands erlangt, der ihn von seiner ursprünglichen Leistungspflicht befreit hat.
Zivilrecht · Definition
Der Ersatzwert oder Ersatzanspruch, den ein Schuldner von einem Dritten aufgrund des Umstands erlangt, der ihn von seiner ursprünglichen Leistungspflicht befreit hat.