Öffentliches Recht · Definition
Klimaschutz
Art. 20a GG
Verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen.
Öffentliches Recht · Definition
Verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen.