Öffentliches Recht · Definition

Spannungsfall

Art. 80a GG

Situation erhöhter außenpolitischer Gefahr, die noch nicht den Verteidigungsfall darstellt, aber besondere Befugnisse auslöst.

Verwandte Begriffe

VerteidigungsfallVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte DemokratiePlebiszit
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen