Öffentliches Recht · Definition
Spannungsfall
Art. 80a GG
Situation erhöhter außenpolitischer Gefahr, die noch nicht den Verteidigungsfall darstellt, aber besondere Befugnisse auslöst.
Öffentliches Recht · Definition
Situation erhöhter außenpolitischer Gefahr, die noch nicht den Verteidigungsfall darstellt, aber besondere Befugnisse auslöst.