Zivilrecht · Definition
Befreiende Schuldübernahme
§§ 414 ff. BGB
Ein Rechtsgeschäft, bei dem ein neuer Schuldner an die Stelle des bisherigen tritt, sodass dieser vollständig aus seiner Verpflichtung entlassen wird.
Zivilrecht · Definition
Ein Rechtsgeschäft, bei dem ein neuer Schuldner an die Stelle des bisherigen tritt, sodass dieser vollständig aus seiner Verpflichtung entlassen wird.