Zivilrecht · Definition

Schuldanerkenntnis

§ 781 BGB

Was versteht man unter „Schuldanerkenntnis“?

Das Schuldanerkenntnis ist die vertragliche Anerkennung einer Schuld. Es ist zu unterscheiden zwischen dem konstitutiven (abstrakten) Schuldanerkenntnis, das eine neue Schuld begründet, und dem deklaratorischen Schuldanerkenntnis, das lediglich eine bestehende Schuld bestätigt und Beweiserleichterung schafft.

Fundstelle: Eigenes Zivilrecht-Skript, Schuldrecht BT (2026)

· juristisch geprüft

Amtliche Fundstellen

Höchstrichterliche Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit amtlichem Leitsatz. Quelle: Bundesjustizministerium, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG.

BGH 1. Zivilsenat I ZR 49/22Urteil vom 12.01.2023 · zu § 781 BGB

Unterwerfung durch PDF 1. Eine von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes abgegebene Unterlassungsverpflichtungserklärung unterliegt der Formfreiheit (§ 343 Abs. 1, § 350 HGB). 2. Es fehlt im Regelfall nicht an der Ernstlichkeit der Unterlassungsverpflichtungserklärung, wenn der Unterlassungsschuldner dem Verlangen des Unterlassungsgläubigers nicht nachkommt, innerhalb der gesetzten …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗

Gesetzestext

§ 781 BGB · Schuldanerkenntnis

Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird (Schuldanerkenntnis), ist schriftliche Erteilung der Anerkennungserklärung erforderlich. Die Erteilung der Anerkennungserklärung in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Ist für die Begründung des Schuldverhältnisses, dessen Bestehen anerkannt wird, eine andere Form vorgeschrieben, so bedarf der Anerkennungsvertrag dieser Form.

Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.

Verwandte Begriffe

Abstraktes SchuldversprechenDeklaratorisches SchuldanerkenntnisWillenserklärungRechtsgeschäftErklärungsbewusstseinAngebot (Antrag)
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