Zivilrecht · Definition
Schuldanerkenntnis
§ 781 BGB
Das Schuldanerkenntnis ist die vertragliche Anerkennung einer Schuld. Es ist zu unterscheiden zwischen dem konstitutiven (abstrakten) Schuldanerkenntnis, das eine neue Schuld begründet, und dem deklaratorischen Schuldanerkenntnis, das lediglich eine bestehende Schuld bestätigt und Beweiserleichterung schafft.