Zivilrecht · Definition

Schuldanerkenntnis

§ 781 BGB

Das Schuldanerkenntnis ist die vertragliche Anerkennung einer Schuld. Es ist zu unterscheiden zwischen dem konstitutiven (abstrakten) Schuldanerkenntnis, das eine neue Schuld begründet, und dem deklaratorischen Schuldanerkenntnis, das lediglich eine bestehende Schuld bestätigt und Beweiserleichterung schafft.

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