Zivilrecht · Definition

Abstraktes Schuldversprechen

§ 780 BGB

Das abstrakte Schuldversprechen ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den eine Leistungspflicht unabhängig vom zugrunde liegenden Kausalverhältnis begründet wird. Einwendungen aus dem Kausalverhältnis sind grundsätzlich ausgeschlossen; lediglich die Bereicherungseinrede bleibt erhalten.

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