Zivilrecht · Definition
Abstraktes Schuldversprechen
§ 780 BGB
Das abstrakte Schuldversprechen ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den eine Leistungspflicht unabhängig vom zugrunde liegenden Kausalverhältnis begründet wird. Einwendungen aus dem Kausalverhältnis sind grundsätzlich ausgeschlossen; lediglich die Bereicherungseinrede bleibt erhalten.