Öffentliches Recht · Definition
Ratifizierung
Art. 59 Abs. 1 GG
Der völkerrechtlich verbindliche Akt der Bestätigung eines Vertrages durch das Staatsoberhaupt.
Öffentliches Recht · Definition
Der völkerrechtlich verbindliche Akt der Bestätigung eines Vertrages durch das Staatsoberhaupt.