Öffentliches Recht · Definition

Abschlusskompetenz

Art. 32 GGArt. 59 GG

Die Zuständigkeit zum völkerrechtlich verbindlichen Abschluss von Verträgen mit anderen Staaten oder Organisationen.

Verwandte Begriffe

UmsetzungskompetenzRepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative Demokratie
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