Öffentliches Recht · Definition

Prozessstandschaft (Organstreit)

§ 64 BVerfGG

Was versteht man unter „Prozessstandschaft (Organstreit)“?

Befugnis einer Fraktion, im eigenen Namen Rechte des Bundestages gegenüber anderen Organen geltend zu machen.

Amtliche Fundstellen

Höchstrichterliche Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit amtlichem Leitsatz. Quelle: Bundesjustizministerium, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG.

BVerfG 2. Senat 2 BvE 4/23Urteil vom 23.07.2026 · zu § 64 BVerfGG

1. Im Gesetzgebungsverfahren haben Abgeordnete aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG nicht nur das Recht, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten. Sie müssen sich über den Beratungsgegenstand eine Meinung bilden und auf den Beschlussinhalt Einfluss nehmen können. a. Hierfür bedürfen sie derjenigen Informationen, die zur Beurteilung des Beratungsgegenstands erforderlich sind. …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BVerfG 2. Senat 2 BvG 1/19, 2 BvG 1/21Beschluss vom 15.11.2023 · zu § 64 BVerfGG

Zur Antragsbefugnis im Bund-Länder-Streit (Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG, § 13 Nr. 7 BVerfGG).

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BVerfG 2. Senat 2 BvE 3/19Urteil vom 22.02.2023 · zu § 64 BVerfGG

1. Eingriffe in das Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, wenn sich die Legitimation zum staatlichen Handeln nicht schon unmittelbar aus der Verfassung ergibt. 2. Der Notwendigkeit einer besonderen gesetzlichen Regelung für staatliche Leistungen, die sich erheblich auf die chancengleiche Teilnahme der Parteien am …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗

Verwandte Begriffe

AntragsbefugnisRepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative Demokratie
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