Öffentliches Recht · Definition
Prozessstandschaft (Organstreit)
§ 64 BVerfGG
Befugnis einer Fraktion, im eigenen Namen Rechte des Bundestages gegenüber anderen Organen geltend zu machen.
Öffentliches Recht · Definition
Befugnis einer Fraktion, im eigenen Namen Rechte des Bundestages gegenüber anderen Organen geltend zu machen.