Öffentliches Recht · Definition
Antragsbefugnis
§ 64 BVerfGG§ 76 BVerfGG
Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags, wonach der Antragsteller eine Verletzung oder Gefährdung eigener Rechte schlüssig behaupten muss.
Öffentliches Recht · Definition
Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags, wonach der Antragsteller eine Verletzung oder Gefährdung eigener Rechte schlüssig behaupten muss.