Zivilrecht · Definition
Potestativbedingung
§ 158 BGB
Bedingung, deren Eintritt allein vom Willen einer der Parteien abhängt. Sie nimmt eine Sonderstellung ein, da bei rein einseitig gestaltbaren Bedingungen die Bindungswirkung des Rechtsgeschäfts in Frage stehen kann.