Öffentliches Recht · Definition

Planungsrechtliches Abwägungsgebot

§ 1 Abs. 7 BauGB

Was versteht man unter „Planungsrechtliches Abwägungsgebot“?

Verpflichtung der Gemeinde, bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

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