Öffentliches Recht · Definition
Planungsrechtliches Abwägungsgebot
§ 1 Abs. 7 BauGB
Was versteht man unter „Planungsrechtliches Abwägungsgebot“?
Verpflichtung der Gemeinde, bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.