Öffentliches Recht · Definition

Parlamentsvorbehalt (Bundeswehr)

Art. 87a Abs. 2 GGArt. 24 Abs. 2 GG

Verfassungsrechtliches Gebot, wonach jeder bewaffnete Auslandseinsatz der Bundeswehr der vorherigen Zustimmung des Bundestages bedarf.

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