Zivilrecht · Definition
Paketvertrag
§ 327a Abs. 1 BGB
Ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, der die Bereitstellung digitaler Produkte zusammen mit anderen Leistungen (z. B. Hardware) zum Gegenstand hat.
Zivilrecht · Definition
Ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, der die Bereitstellung digitaler Produkte zusammen mit anderen Leistungen (z. B. Hardware) zum Gegenstand hat.