Zivilrecht · Definition
Digitale Produkte
§ 327 BGB§ 327a BGB
Digitale Produkte im Sinne der §§ 327 ff. BGB sind digitale Inhalte (Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden) sowie digitale Dienstleistungen (Dienste, die die Erstellung, Verarbeitung oder Speicherung von Daten ermöglichen oder den Zugang zu ihnen), einschließlich Waren mit digitalen Elementen.