Öffentliches Recht · Definition
Ortsteil
§ 34 Abs. 1 BauGB
Jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist.
Öffentliches Recht · Definition
Jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist.