Öffentliches Recht · Definition
Öffentliche Sicherheit
Art. 2 Abs. 1 PAGArt. 6 LStVG
Umfasst die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, die subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie die Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger von Hoheitsgewalt.