Öffentliches Recht · Definition

Öffentliche Sicherheit

Art. 2 Abs. 1 PAGArt. 6 LStVG

Umfasst die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, die subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie die Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger von Hoheitsgewalt.

Verwandte Begriffe

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