Öffentliches Recht · Definition
Öffentliche Ordnung
Art. 2 Abs. 1 PAGArt. 6 LStVG
Die Gesamtheit jener ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerlässliche Voraussetzungen eines geordneten staatsbürgerlichen Gemeinschaftslebens betrachtet wird.