Öffentliches Recht · Definition
Mittelbare Drittwirkung
Die Ausstrahlung der Grundrechte in das Privatrecht durch die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und Generalklauseln im Lichte der Verfassung.
Öffentliches Recht · Definition
Die Ausstrahlung der Grundrechte in das Privatrecht durch die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und Generalklauseln im Lichte der Verfassung.