Öffentliches Recht · Definition
Mittelbar-faktischer Eingriff
Was versteht man unter „Mittelbar-faktischer Eingriff“?
Jedes staatliche Handeln, das dem Einzelnen ein grundrechtlich geschütztes Verhalten erschwert oder unmöglich macht, auch wenn dies nicht final beabsichtigt war.
Klausurformel
Wie formuliert man das in der Klausur?
Ein Eingriff liegt vor, wenn die Beeinträchtigung des Grundrechts in ihrer Wirkung einem klassischen Eingriff gleichsteht.