Öffentliches Recht · Definition
Mittelbar-faktischer Eingriff
Jedes staatliche Handeln, das dem Einzelnen ein grundrechtlich geschütztes Verhalten erschwert oder unmöglich macht, auch wenn dies nicht final beabsichtigt war.
Klausurformel – so schreibst du es
Ein Eingriff liegt vor, wenn die Beeinträchtigung des Grundrechts in ihrer Wirkung einem klassischen Eingriff gleichsteht.