Öffentliches Recht · Definition

Mittelbar-faktischer Eingriff

Jedes staatliche Handeln, das dem Einzelnen ein grundrechtlich geschütztes Verhalten erschwert oder unmöglich macht, auch wenn dies nicht final beabsichtigt war.

Klausurformel – so schreibst du es

Ein Eingriff liegt vor, wenn die Beeinträchtigung des Grundrechts in ihrer Wirkung einem klassischen Eingriff gleichsteht.

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