Öffentliches Recht · Definition
Minderheitsregierung
Art. 63 Abs. 4 GGArt. 68 GG
Regierung, die im Parlament über keine feste eigene Mehrheit verfügt und für ihre Vorhaben wechselnde Mehrheiten suchen muss.
Öffentliches Recht · Definition
Regierung, die im Parlament über keine feste eigene Mehrheit verfügt und für ihre Vorhaben wechselnde Mehrheiten suchen muss.