Öffentliches Recht · Definition

Minderheitsregierung

Art. 63 Abs. 4 GGArt. 68 GG

Regierung, die im Parlament über keine feste eigene Mehrheit verfügt und für ihre Vorhaben wechselnde Mehrheiten suchen muss.

Verwandte Begriffe

KanzlermehrheitRepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative Demokratie
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen