Öffentliches Recht · Definition
Materielles Prüfungsrecht
Art. 82 Abs. 1 GG
Befugnis des Bundespräsidenten zu prüfen, ob der Inhalt eines Gesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Öffentliches Recht · Definition
Befugnis des Bundespräsidenten zu prüfen, ob der Inhalt eines Gesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist.