Öffentliches Recht · Definition

Evidenzkontrolle

Art. 82 Abs. 1 GG

Eingeschränkter Maßstab für das materielle Prüfungsrecht des Bundespräsidenten, wonach dieser die Unterschrift nur bei offenkundigen Verfassungsverstößen verweigern darf.

Verwandte Begriffe

Materielles PrüfungsrechtRepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative Demokratie
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