Öffentliches Recht · Definition

Lindauer Abkommen

Art. 32 GG

Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über das Verfahren beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge, die Kompetenzen der Länder berühren.

Verwandte Begriffe

Bundestreue (Bundesfreundliches Verhalten)RepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative Demokratie
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