Öffentliches Recht · Definition
Lindauer Abkommen
Art. 32 GG
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über das Verfahren beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge, die Kompetenzen der Länder berühren.
Öffentliches Recht · Definition
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über das Verfahren beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge, die Kompetenzen der Länder berühren.