Zivilrecht · Definition
Leihe
§ 598 BGB
Ein Vertrag, durch den sich der Verleiher verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch einer Sache unentgeltlich zu gestatten.
Zivilrecht · Definition
Ein Vertrag, durch den sich der Verleiher verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch einer Sache unentgeltlich zu gestatten.