Öffentliches Recht · Definition

Kostendeckungsprinzip

Art. 8 Abs. 2 KAG

Was versteht man unter „Kostendeckungsprinzip“?

Grundsatz im Gebührenrecht, wonach das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung nicht übersteigen soll (Kostenüberschreitungsverbot).

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