Öffentliches Recht · Definition
Kostendeckungsprinzip
Art. 8 Abs. 2 KAG
Grundsatz im Gebührenrecht, wonach das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung nicht übersteigen soll (Kostenüberschreitungsverbot).
Öffentliches Recht · Definition
Grundsatz im Gebührenrecht, wonach das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung nicht übersteigen soll (Kostenüberschreitungsverbot).