Zivilrecht · Definition
Konkretisierung
§ 243 Abs. 2 BGB
Der Übergang von einer Gattungs- zur Stückschuld, indem der Schuldner das zur Leistung seinerseits Erforderliche getan hat [7].
Zivilrecht · Definition
Der Übergang von einer Gattungs- zur Stückschuld, indem der Schuldner das zur Leistung seinerseits Erforderliche getan hat [7].