Zivilrecht · Definition
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben (KBS)
§ 346 HGB analogGewohnheitsrecht
Ein Schreiben, in dem ein Kaufmann dem Verhandlungspartner den Inhalt eines bereits mündlich oder fernmündlich geschlossenen Vertrags aus seiner Sicht zusammenfassend wiedergibt [9, 10].