Zivilrecht · Definition

Kaufmännisches Bestätigungsschreiben (KBS)

§ 346 HGB analogGewohnheitsrecht

Was versteht man unter „Kaufmännisches Bestätigungsschreiben (KBS)“?

Ein Schreiben, in dem ein Kaufmann dem Verhandlungspartner den Inhalt eines bereits mündlich oder fernmündlich geschlossenen Vertrags aus seiner Sicht zusammenfassend wiedergibt [9, 10].

Gesetzestext

§ 346 HGB

Unter Kaufleuten ist in Ansehung der Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen auf die im Handelsverkehre geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen.

Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.

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