Zivilrecht · Definition

Kaufmännisches Bestätigungsschreiben (KBS)

§ 346 HGB analogGewohnheitsrecht

Ein Schreiben, in dem ein Kaufmann dem Verhandlungspartner den Inhalt eines bereits mündlich oder fernmündlich geschlossenen Vertrags aus seiner Sicht zusammenfassend wiedergibt [9, 10].

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