Öffentliches Recht · Definition

Inkompatibilität

Art. 137 GG

Das Verbot der gleichzeitigen Wahrnehmung verschiedener Staatsämter, die unterschiedlichen Gewalten zugeordnet sind.

Verwandte Begriffe

GewaltenteilungRepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative Demokratie
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen