Öffentliches Recht · Definition
Indemnität
Art. 46 Abs. 1 GG
Grundsatz der Straflosigkeit von Abgeordneten für Äußerungen und Abstimmungen, die sie im Parlament oder in dessen Ausschüssen getätigt haben.
Öffentliches Recht · Definition
Grundsatz der Straflosigkeit von Abgeordneten für Äußerungen und Abstimmungen, die sie im Parlament oder in dessen Ausschüssen getätigt haben.