Öffentliches Recht · Definition
Indemnität
Art. 46 Abs. 1 GG
Der Schutz des Abgeordneten vor gerichtlicher oder dienstlicher Verfolgung wegen seiner Äußerungen oder Abstimmungen im Parlament.
Öffentliches Recht · Definition
Der Schutz des Abgeordneten vor gerichtlicher oder dienstlicher Verfolgung wegen seiner Äußerungen oder Abstimmungen im Parlament.