Öffentliches Recht · Definition
Immunität
Art. 46 Abs. 2 GG
Der Schutz des Abgeordneten vor Strafverfolgung wegen Taten außerhalb des Parlaments, die nur mit Genehmigung des Bundestages möglich ist.
Öffentliches Recht · Definition
Der Schutz des Abgeordneten vor Strafverfolgung wegen Taten außerhalb des Parlaments, die nur mit Genehmigung des Bundestages möglich ist.