Öffentliches Recht · Definition
Immunität
Art. 46 Abs. 2 GG
Schutz des Abgeordneten vor strafrechtlicher Verfolgung wegen Taten außerhalb des Parlaments, die nur mit Genehmigung des Bundestages zulässig ist.
Öffentliches Recht · Definition
Schutz des Abgeordneten vor strafrechtlicher Verfolgung wegen Taten außerhalb des Parlaments, die nur mit Genehmigung des Bundestages zulässig ist.