Öffentliches Recht · Definition
Gesetzesbeschluss
Art. 77 Abs. 1 GG
Die abschließende Entscheidung des Bundestages über eine Gesetzesvorlage nach der dritten Lesung.
Öffentliches Recht · Definition
Die abschließende Entscheidung des Bundestages über eine Gesetzesvorlage nach der dritten Lesung.