Zivilrecht · Definition
Geldherausgabeschuld
§ 243 BGB
Die Geldherausgabeschuld ist auf die Herausgabe bestimmter Geldstücke oder -scheine gerichtet (Speziesschuld), im Gegensatz zur Geldsummenschuld, bei der lediglich ein Betrag in Geld geschuldet wird.