Zivilrecht · Definition

Geldherausgabeschuld

§ 243 BGB

Die Geldherausgabeschuld ist auf die Herausgabe bestimmter Geldstücke oder -scheine gerichtet (Speziesschuld), im Gegensatz zur Geldsummenschuld, bei der lediglich ein Betrag in Geld geschuldet wird.

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