Öffentliches Recht · Definition

Fraktion

Art. 53a Abs. 1 S. 2 GG§ 10 GOBT

Zusammenschluss von mindestens 5 % der Mitglieder des Bundestages, die regelmäßig derselben Partei angehören, zur Bündelung ihrer parlamentarischen Arbeit.

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