Öffentliches Recht · Definition
Formelle Illegalität
Art. 55 Abs. 1 BayBO
Was versteht man unter „Formelle Illegalität“?
Zustand eines Vorhabens, das ohne die erforderliche Baugenehmigung oder abweichend von ihr errichtet oder genutzt wird.
Öffentliches Recht · Definition
Zustand eines Vorhabens, das ohne die erforderliche Baugenehmigung oder abweichend von ihr errichtet oder genutzt wird.