Öffentliches Recht · Definition

Formelle Illegalität

Art. 55 Abs. 1 BayBO

Zustand eines Vorhabens, das ohne die erforderliche Baugenehmigung oder abweichend von ihr errichtet oder genutzt wird.

Verwandte Begriffe

RepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte Demokratie
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen