Öffentliches Recht · Definition

Fiskalmonopol

Art. 105 GG

Das alleinige Recht des Staates zur Erhebung bestimmter Steuern oder zur Bewirtschaftung bestimmter Güter zur Einnahmenerzielung.

Verwandte Begriffe

FinanzverfassungRepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative Demokratie
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen